Unser Verein
Willkommen auf der Webseite des Kleingärtnervereins „Annafließ“ Strausberg e.V.
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Wir sind ein gemeinnütziger und kinderfreudlicher Kleingärtnerverein in Strausberg, gelegen im Landkreis Märkisch-Oderland nur wenige Kilometer östlich von Berlin.
Unsere Kleingartenanlage mit 108 Parzellen wurde 1981 gegründet und wird seit 1990 entsprechend dem Bundeskleingartengesetz bewirtschaftet.
Die Gartenfreunde unseres Vereins sind sowohl in Strausberg und Umgebung als auch ein wachsender Anteil im nahe gelegenen Berlin beheimatet.
Der Zeitablauf bringt es mit sich, dass immer wieder langjährige Mitglieder des Vereins aus Altersgründen ihre Gärten abgeben.
In Zukunft wollen wir an dieser Stelle die frei werdenden Gärten vorstellen.
Derzeit sind alle Gärten verpachtet, gern können Sie uns jedoch eine Mail senden, wenn wir Sie in die Interessentenliste aufnehmen sollen.
Die Website wird z.Z. überarbeitet !!
Wasser abstellen:
Sonnabend, 02.11.2024, 10 Uhr
Es besteht ANWESENHEITSPFLICHT für einen der im folgenden genannten Termine:
Stromzählerablesung:
1. Termin: 26.10.2024, 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
2. Termin: 02.11.2024, 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Wer keinen der genannten Termine ermöglichen kann, spricht bitte einen gesonderten Termin mit dem jeweils zuständigen Obmann bzw. mit der jeweils zuständigen Obfrau ab.
WICHTIGE INFORMATIONEN
POOLS:
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2024, werden keine neuen Pools genehmigt. Beste- hende oder übernommene Pools behalten ihr Bestandsrecht.
Falls ein übernommener Pool beschädigt ist, muss dies inklusive der Pool-Größenangaben an den Vorstand (vorstand@kgv-annafliess.de) gemeldet wer- den.
Neue Pächter erhalten keine Genehmigung für Pools.
FEUER:
Aus gegebenem Anlass und weil unsere Kleingartenanlage sehr nah am Wald und am Naturschutzgebiet gele- gen ist, ist vom 1. Mai bis 30. September eines Jahres das Entfachen von Feuern in der gesamten Kleingarten- anlage verboten.
Es darf mit Holzkohle gegrillt werden, wobei evtl. auftretender Funkenflug streng zu be- obachten und sich über die aktuelle Waldbrandstufe selbständig zu informieren ist. Verstöße gegen diese Re- gelung sind Grund für eine Abmahnung.
Geschlossene Aztekenöfen sind von diesem Verbot ausgenommen, jedoch zum Verbrennen nur abgelagertes bzw. Kaminholz zu verwenden.
Vom 1. Oktober bis 30. April eines Jahres darf im Garten anfallendes Astwerk und ähnliches verbrannt werden, wobei die Feuerstelle einen Durchmesser von einem Meter nicht überschreiten und das Feuer nicht höher als einen Meter brennen darf.
ÄNDERUNG der FINANZORDNUNG:
(lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2024)
1. Der Verein übernimmt einmalig für das Jahr 2024 die Kosten für die Erhöhung des Jahresbeitrages des Verbands der Kleingärtner Strausberg und Umgebung e.V. i.H.v. 2,00€. pro Garten.
2. Für Pächterwechsel ist ab 2024 ein Betrag i.H.v. 50€ vom abgebenden Pächter zu entrichten.
3. Der Aufnahmebeitrag für eine neue Mitgliedschaft erhöht sich auf 250€.
KOSTEN für ENERGIESCHWUND:
Die Kosten für den Energieschwund, die sich aus der Ablesung 2023 ergaben, werden mit der neuen Stromab- rechnung für 2024 in Rechnung gestellt.
Liebe Mitglieder,
Anfragen und Anträge bitte nur schriftlich per E-Mail, Post oder über den Briefkasten am Haupteingang an den Vorstand richten. Sie können uns in dringenden Fällen auf der 015203629019 erreichen.
Uwe Weisgerber
Vorsitzender