Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2024

WICHTIGE INFORMATIONEN

POOLS:

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2024, werden keine neuen Pools genehmigt. Beste- hende oder übernommene Pools behalten ihr Bestandsrecht.

Falls ein übernommener Pool beschädigt ist, muss dies inklusive der Pool-Größenangaben an den Vorstand (vorstand@kgv-annafliess.de) gemeldet wer- den.

Neue Pächter erhalten keine Genehmigung für Pools.

FEUER:

Aus gegebenem Anlass und weil unsere Kleingartenanlage sehr nah am Wald und am Naturschutzgebiet gele- gen ist, ist vom 1. Mai bis 30. September eines Jahres das Entfachen von Feuern in der gesamten Kleingarten- anlage verboten.

Es darf mit Holzkohle gegrillt werden, wobei evtl. auftretender Funkenflug streng zu be- obachten und sich über die aktuelle Waldbrandstufe selbständig zu informieren ist. Verstöße gegen diese Re- gelung sind Grund für eine Abmahnung.

Geschlossene Aztekenöfen sind von diesem Verbot ausgenommen, jedoch zum Verbrennen nur abgelagertes bzw. Kaminholz zu verwenden.

Vom 1. Oktober bis 30. April eines Jahres darf im Garten anfallendes Astwerk und ähnliches verbrannt werden, wobei die Feuerstelle einen Durchmesser von einem Meter nicht überschreiten und das Feuer nicht höher als einen Meter brennen darf.

ÄNDERUNG der FINANZORDNUNG:

(lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2024)

1.      Der Verein übernimmt einmalig für das Jahr 2024 die Kosten für die Erhöhung des Jahresbeitrages des Verbands der Kleingärtner Strausberg und Umgebung e.V. i.H.v. 2,00€. pro Garten.

2.      Für Pächterwechsel ist ab 2024 ein Betrag i.H.v. 50€ vom abgebenden Pächter zu entrichten.

3.      Der Aufnahmebeitrag für eine neue Mitgliedschaft erhöht sich auf 250€.

KOSTEN für ENERGIESCHWUND:

Die Kosten für den Energieschwund, die sich aus der Ablesung 2023 ergaben, werden mit der neuen Stromab- rechnung für 2024 in Rechnung gestellt.